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Schweizer Initiative fordert die Wiedereinführung der Todesstrafe
| Politik |

Werden in der Schweiz bald wieder Menschen hingerichtet ? Wenn es nach einer Initiative in der Schweiz geht muss die Antwort eindeutig Ja ! lauten. Und wie sieht es derzeit weltweit mit der Todesstrafe aus ?
68 Jahre nach der Abschaffung der Todesstrafe und 70 Jahre nach der letzten Hinrichtung in der Schweiz findet nun eine Unterschriftensammlung statt, die die Hinrichtung von Tätern, die "in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begehen" fordert. Die Strafe soll dabei innerhalb von drei Monaten nach dem letztinstanzlichen Urteil vollzogen werden. Die Tötungsmethode könne das Gericht festlegen, heißt es im Wortlaut der Volksinitiative.
Im einzelnen heißt es:
I Die Bundesverfassung wird wie folgt geändert:
Art. 10 Abs.1 und 3
1 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben. Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, verliert sein Recht auf Leben und wird mit dem Tod bestraft. In allen anderen Fällen ist die Todesstrafe verboten.
3 Folter und jede andere Art grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Bestrafung sind verboten. Ausgenommen ist die Todesstrafe.
Art. 123a Abs. 4 (neu)
4 Wer in Kombination mit einer sexuellen Handlung mit einem Kind, sexueller Nötigung oder Vergewaltigung eine vorsätzliche Tötung oder einen Mord begeht, wird hingerichtet, unabhängig von Gutachten oder wissenschaftlichen Erkenntnissen. Der Bund vollzieht die Hinrichtung. Die Hinrichtung wird innerhalb von drei Monaten, nachdem die Verurteilung rechtskräftig geworden ist, vollzogen. Das Gericht legt das Hinrichtungsdatum und die Hinrichtungsmethode fest.
II Die Übergangsbestimmungen der Bundesverfassung werden wie folgt geändert:
Art. 197 Ziff. 85 (neu)
8. Übergangsbestimmung zu Art. 10 Abs. 1 und 3 und Art. 123a Abs. 4 (Todesstrafe) Die Artikel 10 Absätze 1 und 3 sowie 123a Absatz 4 über die Todesstrafe treten nach Annahme durch Volk und Stände sofort in Kraft. Sie finden auch auf Taten Anwendung, die vor Inkrafttreten dieser Bestimmungen begangen wurden und bei Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig beurteilt sind; anders lautende Staatsverträge kommen nicht zur Anwendung.
Die Motivation hinter dieser Initiative soll persönliche Betroffenheit sein.
Werden bis Februar 2012 100.000 Unterschriften gesammelt, wird das Quorum erreicht und das Parlament muss entscheiden, ob die Initiative Gültigkeit besitzt. Vorab gab es aber keine grundlegenden Zweifel über die Rechtmäßigkeit der Initiative.
Laut amnesty international haben weltweit gut 70% aller Staaten die Todesstrafe aus ihren Strafgesetzen gestrichen oder wenden sie in der Praxis nicht mehr an (Stand März 2010):
- 95 Staaten haben die Todesstrafe für sämtliche Straftaten abgeschafft.
- 9 Staaten halten bloss noch im Kriegs- oder Ausnahmerecht an der Todesstrafe fest, haben die Kapitalstrafe für in Friedenszeiten begangene Verbrechen jedoch abgeschafft.
- In 35 Staaten ist die Todesstrafe faktisch abgeschafft, da entweder seit mindestens zehn Jahren keine Hinrichtungen stattgefunden haben oder die Regierung sich international dazu verpflichtet hat, keine Exekutionen mehr auszuführen.
In einem historischen Akt hat die Uno-Generalversammlung am 18. Dezember 2008 eine Resolution für einen weltweiten Stopp aller Hinrichtungen angenommen.
Trotz aller Bedenken halten aber weltweit immer noch 58 Staaten an der Todesstrafe fest. Die Zahl der Staaten, die tatsächlich Hinrichtungen durchführen, ist jedoch erheblich kleiner.
Ohne Berücksichtigung von China wurden 2009 mindestens 714 Menschen in 18 Ländern hingerichtet und mehr als 2’000 Menschen in 56 Ländern zum Tode verurteilt.
Die Rangliste der meisten Vollstreckungen der Todesstrafe in 2009:
1. China – Zahl unbekannt, aber wahrscheinlich über 4000 Hinrichtungen (Quelle hier)
2. Iran - mind. 388
3. Irak - mind. 120
4. Saudi-Arabien - mind. 69
5. USA - 52
In Europa und Zentralasien fand 2009 keine Hinrichtung statt. Weißrussland ist das einzige Land in Europa, das nach wie vor auf die Todesstrafe setzt. Tatsächlich sind am 18. März 2010 zwei Gefangene in Minsk ohne Ankündigung exekutiert worden.
Folgende Handlungen werden irgendwo auf der Welt mit dem Tod bestraft:
- Brandstiftung
- Diebstahl
- Raub
- Vergewaltigung
- Mord
- Beihilfe zur Flucht eines Gefangenen
- Mutwilliges Stören militärischer Disziplin
- Schwarzgeld in Umlauf bringen
- Mutwillige Beschädigung von Staatseigentum
- Veruntreuung, Unterschlagung
- Betrug
- Beschmieren von Wandplakaten
- Horten, Hamstern
- Anstiftung zur Plünderung
- Menschenraub
- Söldner sein
- Meuterei, Rebellion
- Schmuggel
- Landesverrat
- Terrorismus
- Spionage
- Ehebruch
- Prostitution
- Sabotage
- Planung eines Regierungsumsturzes
- Politische Vergehen
- Religiöse Aktivitäten
- Überhöhte Preise verlangen
- Bestechlichkeit
Weitere Infos zur Todesstrafe auf der Seite von amnesty international unter amnesty.ch
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